Das Jungstammtisch-Gesetz.
Ein Stammtisch, der sich mehr als 25 Jahre hält, benötigt Regeln.
Hier sind sie:
Grundsätze
§1. Jungstammtisch im Sinne des Gesetzes ist der Rutzinger Stammtisch, der an jedem Montag stattfindet. Die Mitglieder in ihrer Gesamtheit oder in Teilen werden ebenfalls als „Jungstammtisch“ bezeichnet.
§2. Die Mitglieder des Jungstammtisches setzen sich aus eingeschworenen Freundeskreisen und neuen Mitgliedern zusammen. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes umfasst das Wohlwollen des Stammtisches sowie die Bezahlung eines Einstandsdopplers (§ 4).
§ 3.
(1) Die Anwesenheit von Frauen am Jungstammtisch ist strengstens untersagt.
(2) Sowohl das Erscheinen einer Frau als auch ein Anruf oder SMS von oder an eine Frau ist sofort zu bestrafen. Ein Doppler ist von demjenigen Mitglied zu entrichten, dem sie am ehesten zurechenbar ist.
(3) Eine anwesende Frau muss ehestmöglich die Lokalität verlassen.
(4) Die Anwesenheit von Frauen, die keinem Stammtischler zurechenbar sind, kann in Ausnahmefällen toleriert werden.
§ 4. Ein Doppler im Sinne des Gesetzes sind zwei Liter Bier in einem dafür bestimmten Glasgefäß mit Henkel. Die Entrichtung der Kosten kann für Mitglieder in bestimmten Situationen zwingend sein (§ 2; § 3 Abs. 2; § 11 Abs. 3-4; §§ 14 – 16).
§ 5. Der Genuß von Alkohol ist für Jungstammtischler nicht zwingend, aber in der Regel empfehlenswert.
Über den Vorstand
§ 6.
(1) Die Stammtischleitung setzt sich aus folgenden Organen zusammen: Präsident h.c., Obmann, Schriftführer und Kassier.
(2) Alle vier Organe arbeiten demokratisch zusammen und sind genauso demokratisch durch Mehrheitswahl von den Mitgliedern zu wählen. Die Länge der Amtsperioden ist in Eigenautonomie zu bestimmen und kann unbegrenzt andauern.
§ 7. Der Präsident ist das repräsentative Oberhaupt nach außen und wird ehrenhalber gewählt. Er trägt deshalb den Zusatz honoris causa (h. c.) im Titel.
§ 8. Das Aufgabengebiet des Obmanns ist die Vertretung der Jungstammtischler gegenüber der Exekutive sowie die Kontrolle der entschuldigten Mitglieder des harten Kerns (§ 11). Die Kontrolle (Ausredenpolizei) soll stichprobenartig nach Ermessen des Obmanns erfolgen.
§ 9.
(1) Der Schriftführer ist verpflichtet, sämtliche Treffen und Unternehmungen des Jungstammtisches, insbesondere die Montagssitzungen in einem eigens dafür bestimmten Buch (Jungstammtischbuch) festzuhalten. Die Eintragungen sollten bis zum nächsten Treffen erfolgen. Dabei hat der Schriftführer auf Gewissenhaftigkeit und Vollständigkeit aller wichtigen Ereignisse zu achten (§ 13).
(2) Dem Schriftführer kann ein Stellvertreter zur Seite gestellt werden, der ihn in Abwesenheit vertritt. Der Stellvertreter wird von Mitgliedern des Stammtisches in Mehrheitswahl bestimmt. Der Schriftführer hat aber auch das Recht, einen temporären Stellvertreter zu nennen.
§ 9a. Der Kassier ist der Verwalter der Stammtischkassa und bestimmt alleine über den Einsatz der Geldmittel. Er ist aber verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ausreichend Mittel vorhanden sind und diese im Sinne des Jungstammtisches verwendet werden, allem voran der Bezahlung der Homepage. Der Kassier ist dem Stammtisch gegenüber rechenschaftspflichtig.
§ 10. Der Vorstand ist oberstes Gremium bei Fragen über Vorgehensweisen, Pönalen und schwierigen Entscheidungen im Allgemeinen. Er entscheidet demokratisch in Mehrheitswahl. Der Vorstand hat die Pflicht, sich vor Abstimmung von Mitgliedern des Stammtisches beraten zu lassen. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn ihn mindestens drei Vorstandsmitglieder befürworten.
Über den harten Kern
§ 11.
(1) Jedes Stammtischmitglied hat das Recht, sich zum harten Kern zu melden.
(2) Ein Mitglied des harten Kerns hat die Pflicht, jedes montägliche Fehlen persönlich oder durch Boten zu entschuldigen. Der Obmann hat das Recht, den Wahrheitsgehalt der Entschuldigung zu überprüfen (Ausredenpolizei, §8).
(3) Unentschuldigtes Fehlen wird mit einem Doppler Pönale pro Vorfall geahndet. Die Strafe ist bei nächstem Erscheinen unaufgefordert zu entrichten.
(4) Das Streichen aus dem harten Kern muss per Antrag an den Stammtisch erfolgen. Das Streichen ist mit drei Dopplern Pönale für den zu Streichenden verbunden.
(5) Die Mitglieder des harten Kerns sind im Stammtischbuch an einer besonderen Stelle festzuhalten. Die diesbezügliche Standesführung obliegt dem Schriftführer (§ 13).
§ 12. Per 16. 03. 1999 automatisch außer Kraft getreten.
Über das Jungstammtischbuch
§ 13.
(1) Das Jungstammtischbuch ist das Protokollbuch sowie die Chronik des Jungstammtisches. Es ist das Hauptaufgabengebiet des Schriftführers.
(2) Im Stammtischbuch sollen folgende Punkte zwingend enthalten sein:
Anwesenheitslisten
Standesführung des harten Kerns (§ 11 Abs. 5)
Edle Dopplerspender
Protokolle, Beschlüsse, Chronik (§ 9 Abs. 1).
(3) Das ausgeschriebene Stammtischbuch wird für fünf Jahre versiegelt und kann nach diesem Zeitraum entweder geöffnet werden oder per Beschluss für ein weiteres Jahr versiegelt bleiben. In weiterer Folge wird jährlich über die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Zusatznovellen
§ 14. Bei Dopplertrinken kann still vereinbart werden, dass bei Leeren des Dopplers der vorletzte Trinker den nächsten Doppler zu entrichten hat. Hierbei schreit der Leerer des letzten den nächsten Doppler an. Wenn dieser sich weigert, so hat er einen Doppler zu entrichten. Der "nächste Doppler" kann durchaus erst am folgenden Montag getrunken werden, sofern er am selben Tage nicht mehr zustande kommt. Das so genannte "Ausklingen lassen" wird dezidiert ausgeschlossen.
§ 15. Jegliche Dopplerverunreinigung wird mit einem Doppler Pönale bestraft.
§ 16. Biersieden im Sinne des Gesetzes ist das Dopplerstehenlassen in Anwesenheit von über zwei Minuten. Die Strafe für Biersieden beläuft sich auf Bezahlung von einem Doppler. Das Überführen eines Biersieders bedarf eines Zeitnehmers und eines Zeugen.
§ 17. Die Trinkreihenfolge unter anwesenden Dopplertrinkern muss streng eingehalten werden.
§ 18. Das Trinken eines Pfiffs ist am Montag streng verboten.
§ 19. Diejenigen Dopplerschulden, die bis zum Ende einer Codysaison nicht bezahlt wurden, müssen bar und ohne Eintrag in die Rangliste der Stammtischkassa zugeführt werden.